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 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: April 2024

1 Anwendbarkeit und Geltungsbereich

1.1 Ich, Patrick Primus, erbringe meine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen

Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren

Anwendbarkeit. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Auftraggebers gelten nur mit der von mir

ausdrücklich schriftlich (E-Mail ausreichend) erteilten Zustimmung als wirksam vereinbart. Die AGB gelten – sofern

schriftlich nichts anderes vereinbart wurde – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

 

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen

Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch

eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Diese Klausel gilt nicht für

Vertragsbeziehungen mit Konsumenten.

 

1.3 Die von mir übermittelten Angebote sind – sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde – freibleibend und

unverbindlich.

 

2 Honorar und Rücktritt vom Vertrag (Stornobedingungen)

2.1 Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung steht mir für meine erbrachten Leistungen ein angemessenes Honorar zu.

 

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung 30 % und bei Abnahme des Werkes

die restlichen 70 % des vereinbarten Honorars (inkl. USt) zu zahlen.

 

2.3 Mit dem Honorar werden die vereinbarten Leistungen vergütet. Sonstige Leistungen sind im Honorar nicht erhalten und

werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für alle Material- und sonstigen Kosten,

insbesondere auch für die von mir im Rahmen des Auftrages getätigten Auslagen.

 

2.4 Wetterbedingte Verschiebungen und Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind im kalkulierten Honorar nicht enthalten.

Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.

 

2.5 Ein vom Auftraggeber gewünschter Kostenvoranschlag erfolgt – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde –

stets ohne Gewährleistung für seine Richtigkeit.

 

2.6 Sollte es absehbar sein, dass der kalkulierte Arbeitsaufwand und somit das kalkulierte Honorar überschritten wird, werde

ich den Auftraggeber rechtzeitig informieren.

 

2.7 Tritt der Auftraggeber - ohne Verschulden von meiner Seite - 48 Stunden vor dem vereinbarten Drehtermin zurück, so

hat der Auftraggeber verschuldensunabhängig einen Betrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars (inkl. USt) zu

leisten. Sollte der Auftraggeber 24 Stunden vor dem vereinbarten Drehtermin vom Vertrag zurücktreten, hat er

verschuldensunabhängig einen Betrag in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars (inkl. USt) zu leisten.

 

3 Werkherstellung, Gewährleistung und Haftung

 

3.1 Das Werk wird entsprechend den Angaben (Drehbuch, schriftliche Aufzeichnungen von Besprechungen, etc) des

Auftraggebers ausgeführt. Der Drehbeginn richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber, der Dreh beginnt

jedoch frühstens mit Zustandekommen eines Vertrages.

 

3.2 Ich verpflichte mich zur Ablieferung eines technisch einwandfreien Werkes. Ich leiste ausdrücklich Gewähr dafür, dass

das Werk eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. Für unsachgemäße Weiterbearbeitungen Dritter wird keine

Gewähr übernommen.

 

3.3 Sachmängel müssen mir binnen 14 Tagen nach Abnahme des Werkes schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser

Frist kann der Auftraggeber keine Sachmängel mehr geltend machen. Diese Klausel gilt nicht für Vertragsbeziehungen

mit Konsumenten.

 

3.4 Sachmängel, die von mir anerkannt werden, werde ich in angemessener Zeit beseitigen. Können diese Mängel nicht

ohne Mitwirkung des Auftraggebers behoben werden, wird der Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme

der vom Auftraggeber zu erbringenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen als erfüllt betrachtet.

 

3.5 Ich bin berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen

Zahlungen geleistet worden sind.

 

3.6 Ich hafte dem Auftraggeber für alle Sachschäden, die ich im Rahmen der Herstellung des Werkes grob fahrlässig oder

vorsätzlich verursache. Für alle anders verursachten Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

 

3.7 Tritt bei Herstellung des Werkes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so habe ich

nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger

Fertigstellung des Werkes, die weder von mir noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur

zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher angefallenen Kosten und erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu

vergüten.

 

3.8 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Materials zur Herstellung des Werkes wünscht, verpflichtet er sich, dieses

Material so zur Verfügung zu stellen, dass ich dieses zur Erstellung des Werkes verwenden kann. Wird das Material

nicht in dieser Form zur Verfügung gestellt, werde ich den Auftraggeber informieren. Sodann gewünschte Anpassungen

des Materials sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.

 

3.9 Der Auftraggeber trägt das Risiko für die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftraggeber versichert,

dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügt.

 

3.10 Der Auftraggeber trägt ferner die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhaltes

des Werkes.

 

4 Abnahme, Lieferzeitpunkt und Änderungen

 

4.1 Ich werde das Werk dem Auftraggeber im vereinbarten Format zur Verfügung stellen. Falls kein Format vereinbart

wurde, wird es im üblichen technischen Format (HD 1920x1080 / 25 fps) als Downloadlink zur Verfügung gestellt.

 

4.2 Der Auftraggeber hat binnen10 Tagen die Abnahme des Werkes zu bestätigen. Erfolgt die schriftliche Bestätigung

innerhalb der 10 Tage nicht, gilt das Werk als abgenommen. Diese Klausel gilt nicht für Vertragsbeziehungen mit

Konsumenten.

 

4.3 Die Abnahme durch den Auftraggeber bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität (für

Sachmängel siehe Punkt 3.3 und 3.4 der AGB).

 

4.4 Der Zeitpunkt, an dem ich das Werk dem Auftraggeber zur Verfügung stellen muss, richtet sich nach der Vereinbarung

mit dem Auftraggeber. Sofern dieser Lieferzeitpunkt aus Gründen, die ich zu vertreten habe, nicht eingehalten werden

kann, werde ich den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer bis zur

Zurverfügungstellung informieren. Sollte der vereinbarte Lieferzeitpunkt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten

hat oder die in neutrale Sphäre fallen (bspw. allgemein technische Störungen, behördliche Verbote etc.), nicht

eingehalten werden können, verschiebt sich der Lieferzeitpunkt um jenen Zeitraum, der angemessen ist, um die

verzögerten Leistungen nachzuholen bzw. das Werk fertigzustellen. Sollte eine Verzögerung des Lieferzeitpunkts, die

der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als sechs Monate dauern, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.5 Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Werkes Änderungen der bereits hergestellten Werkteile, so gehen diese

Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängel handelt. Ich werde den

Auftraggeber dann umgehend über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen informieren.

 

4.6 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungswünsche, so hat er mir die gewünschten Änderungen

schriftlich mitzuteilen. Ich allein bin berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des

Auftraggebers. Der Auftraggeber wird von mir über die Kosten der gewünschten Änderungen vor Vornahme der

Änderungen informiert werden.

 

5 Rechte

 

5.1 Ich verfüge gemäß § 38 Urheberrechtsgesetz über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte

(ausgenommen, wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung

notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach

Fertigstellung des Werkes von mir verwaltet werden. Für Leistungen bzw. Material, das der Auftraggeber zur

Herstellung des Werkes erbracht hat, wird eine solche Garantie nicht übernommen. Der Auftraggeber steht dafür ein,

dass Rechte Dritter in diesem Fall nicht verletzt werden.

 

5.2 Das Eigentum an während der Herstellung des beauftragten Werkes entstandenen Werken, am Ausgangsmaterial und

Restmaterial verbleibt bei mir.

 

5.3 Im Vertrag zwischen Auftraggeber und mir ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem

Auftraggeber - nach vollständiger Bezahlung des Honorars und aller zur Herstellung des Werkes angefallenen Kosten -

in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.

 

5.4 Ich bin berechtigt, meinen Namen (PRIMUS Filmproduktion / Patrick Primus) und mein Logo als Copyrightvermerk

zu zeigen. Darüber hinaus habe ich das Recht, das Werk anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder

vorführen zu lassen. Außerdem bin ich berechtigt, das Werk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen

zu lassen. Diese Berechtigung erstreckt sich auch auf Veröffentlichungen im Internet, auf meiner Webseite oder anderen

entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen. Dem Auftraggeber stehen aufgrund einer solchen Verwendung des

Werkes keine Ansprüche gegen mich zu.

 

6 Verschwiegenheit

 

6.1 Der Auftraggeber und ich verpflichten uns wechselseitig, alle vertraulichen Informationen, die uns im Rahmen unserer

Vertragsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies

ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach

Beendigung des Vertrages bestehen.

 

7 Datenschutz

 

7.1 Es gilt die von mir abgegebene Datenschutzerklärung.

 

8 Sonstiges

 

8.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und mir gilt

ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist mein Sitz (siehe Adresse im Angebot). Sofern zwingende

Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen, wird als Gerichtsstand das an meinem Sitz

sachlich zuständige Gericht vereinbart.

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