
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2024
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1 Anwendbarkeit und Geltungsbereich
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1.1 Ich, Patrick Primus, erbringe meine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren
Anwendbarkeit. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Auftraggebers gelten nur mit der von mir
ausdrücklich schriftlich (E-Mail ausreichend) erteilten Zustimmung als wirksam vereinbart. Die AGB gelten – sofern
schriftlich nichts anderes vereinbart wurde – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Diese Klausel gilt nicht für
Vertragsbeziehungen mit Konsumenten.
1.3 Die von mir übermittelten Angebote sind – sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde – freibleibend und
unverbindlich.
2 Honorar und Rücktritt vom Vertrag (Stornobedingungen)
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2.1 Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung steht mir für meine erbrachten Leistungen ein angemessenes Honorar zu.
2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung 30 % und bei Abnahme des Werkes
die restlichen 70 % des vereinbarten Honorars (inkl. USt) zu zahlen.
2.3 Mit dem Honorar werden die vereinbarten Leistungen vergütet. Sonstige Leistungen sind im Honorar nicht erhalten und
werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für alle Material- und sonstigen Kosten,
insbesondere auch für die von mir im Rahmen des Auftrages getätigten Auslagen.
2.4 Wetterbedingte Verschiebungen und Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind im kalkulierten Honorar nicht enthalten.
Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
2.5 Ein vom Auftraggeber gewünschter Kostenvoranschlag erfolgt – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde –
stets ohne Gewährleistung für seine Richtigkeit.
2.6 Sollte es absehbar sein, dass der kalkulierte Arbeitsaufwand und somit das kalkulierte Honorar überschritten wird, werde
ich den Auftraggeber rechtzeitig informieren.
2.7 Tritt der Auftraggeber - ohne Verschulden von meiner Seite - 48 Stunden vor dem vereinbarten Drehtermin zurück, so
hat der Auftraggeber verschuldensunabhängig einen Betrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars (inkl. USt) zu
leisten. Sollte der Auftraggeber 24 Stunden vor dem vereinbarten Drehtermin vom Vertrag zurücktreten, hat er
verschuldensunabhängig einen Betrag in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars (inkl. USt) zu leisten.
3 Werkherstellung, Gewährleistung und Haftung
3.1 Das Werk wird entsprechend den Angaben (Drehbuch, schriftliche Aufzeichnungen von Besprechungen, etc) des
Auftraggebers ausgeführt. Der Drehbeginn richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber, der Dreh beginnt
jedoch frühstens mit Zustandekommen eines Vertrages.
3.2 Ich verpflichte mich zur Ablieferung eines technisch einwandfreien Werkes. Ich leiste ausdrücklich Gewähr dafür, dass
das Werk eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. Für unsachgemäße Weiterbearbeitungen Dritter wird keine
Gewähr übernommen.
3.3 Sachmängel müssen mir binnen 14 Tagen nach Abnahme des Werkes schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser
Frist kann der Auftraggeber keine Sachmängel mehr geltend machen. Diese Klausel gilt nicht für Vertragsbeziehungen
mit Konsumenten.
3.4 Sachmängel, die von mir anerkannt werden, werde ich in angemessener Zeit beseitigen. Können diese Mängel nicht
ohne Mitwirkung des Auftraggebers behoben werden, wird der Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme
der vom Auftraggeber zu erbringenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen als erfüllt betrachtet.
3.5 Ich bin berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen
Zahlungen geleistet worden sind.
3.6 Ich hafte dem Auftraggeber für alle Sachschäden, die ich im Rahmen der Herstellung des Werkes grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursache. Für alle anders verursachten Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
3.7 Tritt bei Herstellung des Werkes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so habe ich
nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger
Fertigstellung des Werkes, die weder von mir noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur
zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher angefallenen Kosten und erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu
vergüten.
3.8 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Materials zur Herstellung des Werkes wünscht, verpflichtet er sich, dieses
Material so zur Verfügung zu stellen, dass ich dieses zur Erstellung des Werkes verwenden kann. Wird das Material
nicht in dieser Form zur Verfügung gestellt, werde ich den Auftraggeber informieren. Sodann gewünschte Anpassungen
des Materials sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
3.9 Der Auftraggeber trägt das Risiko für die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftraggeber versichert,
dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügt.
3.10 Der Auftraggeber trägt ferner die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhaltes
des Werkes.
4 Abnahme, Lieferzeitpunkt und Änderungen
4.1 Ich werde das Werk dem Auftraggeber im vereinbarten Format zur Verfügung stellen. Falls kein Format vereinbart
wurde, wird es im üblichen technischen Format (HD 1920x1080 / 25 fps) als Downloadlink zur Verfügung gestellt.
4.2 Der Auftraggeber hat binnen10 Tagen die Abnahme des Werkes zu bestätigen. Erfolgt die schriftliche Bestätigung
innerhalb der 10 Tage nicht, gilt das Werk als abgenommen. Diese Klausel gilt nicht für Vertragsbeziehungen mit
Konsumenten.
4.3 Die Abnahme durch den Auftraggeber bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität (für
Sachmängel siehe Punkt 3.3 und 3.4 der AGB).
4.4 Der Zeitpunkt, an dem ich das Werk dem Auftraggeber zur Verfügung stellen muss, richtet sich nach der Vereinbarung
mit dem Auftraggeber. Sofern dieser Lieferzeitpunkt aus Gründen, die ich zu vertreten habe, nicht eingehalten werden
kann, werde ich den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer bis zur
Zurverfügungstellung informieren. Sollte der vereinbarte Lieferzeitpunkt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat oder die in neutrale Sphäre fallen (bspw. allgemein technische Störungen, behördliche Verbote etc.), nicht
eingehalten werden können, verschiebt sich der Lieferzeitpunkt um jenen Zeitraum, der angemessen ist, um die
verzögerten Leistungen nachzuholen bzw. das Werk fertigzustellen. Sollte eine Verzögerung des Lieferzeitpunkts, die
der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als sechs Monate dauern, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Werkes Änderungen der bereits hergestellten Werkteile, so gehen diese
Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängel handelt. Ich werde den
Auftraggeber dann umgehend über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen informieren.
4.6 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungswünsche, so hat er mir die gewünschten Änderungen
schriftlich mitzuteilen. Ich allein bin berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Der Auftraggeber wird von mir über die Kosten der gewünschten Änderungen vor Vornahme der
Änderungen informiert werden.
5 Rechte
5.1 Ich verfüge gemäß § 38 Urheberrechtsgesetz über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte
(ausgenommen, wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung
notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach
Fertigstellung des Werkes von mir verwaltet werden. Für Leistungen bzw. Material, das der Auftraggeber zur
Herstellung des Werkes erbracht hat, wird eine solche Garantie nicht übernommen. Der Auftraggeber steht dafür ein,
dass Rechte Dritter in diesem Fall nicht verletzt werden.
5.2 Das Eigentum an während der Herstellung des beauftragten Werkes entstandenen Werken, am Ausgangsmaterial und
Restmaterial verbleibt bei mir.
5.3 Im Vertrag zwischen Auftraggeber und mir ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem
Auftraggeber - nach vollständiger Bezahlung des Honorars und aller zur Herstellung des Werkes angefallenen Kosten -
in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
5.4 Ich bin berechtigt, meinen Namen (PRIMUS Filmproduktion / Patrick Primus) und mein Logo als Copyrightvermerk
zu zeigen. Darüber hinaus habe ich das Recht, das Werk anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder
vorführen zu lassen. Außerdem bin ich berechtigt, das Werk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen
zu lassen. Diese Berechtigung erstreckt sich auch auf Veröffentlichungen im Internet, auf meiner Webseite oder anderen
entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen. Dem Auftraggeber stehen aufgrund einer solchen Verwendung des
Werkes keine Ansprüche gegen mich zu.
6 Verschwiegenheit
6.1 Der Auftraggeber und ich verpflichten uns wechselseitig, alle vertraulichen Informationen, die uns im Rahmen unserer
Vertragsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies
ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach
Beendigung des Vertrages bestehen.
7 Datenschutz
7.1 Es gilt die von mir abgegebene Datenschutzerklärung.
8 Sonstiges
8.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und mir gilt
ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist mein Sitz (siehe Adresse im Angebot). Sofern zwingende
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen, wird als Gerichtsstand das an meinem Sitz
sachlich zuständige Gericht vereinbart.
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